ABGESAGT
Gemeinde-Versammlung

12.01.2021
drk_jb
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Eine Ergänzung des vorläufigen Wahlvorschlags des Benennungsausschusses ist möglich, wenn mindestens zehn Gemeindeglieder eine Person, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des vorläufigen Wahlvorschlags mittels einer Unterschriftenliste zur Wahl vorschlagen. Die Unterschriftenliste ist an den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Pfarrer Jürgen Seidl, zu schicken. Das Datum des Fristendes wird zusammen mit dem vorläufigen Wahlvorschlag auf dem oben genannten Weg bekanntgegeben.
Ursprünglicher Artikel:
Am 13. Juni 2021 werden in den Gemeinden unserer Landeskirche die Kirchenvorstände neu gewählt.
Alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren sind wahlberechtigt. Dies ist ein wichtiges und wegweisendes Ereignis auch für unsere Dreikönigsgemeinde.
Denn der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde und entscheidet in allen geistlichen, rechtlichen und verwaltungsrelevanten Fragen. Er wählt Pfarrerin oder Pfarrer, trägt Mitverantwortung für Seelsorge und Gottesdienst und beschließt über Haushalt und Personalangelegenheiten.
Für die zwölf zu wählenden ehrenamtlichen Kirchenvorstandsmandate stehen 18 Personen aus unserer Gemeinde als Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung:
Stephanie Blahudka, Tobias Groß, Hergen Haas, Markus Herrlein, Waltraut Hofmann, Karin Kehr,
Roswitha Kleck, Shirley Manntz, Kathrin Mitze, Gabriele Moog, Dr. Helga Müller, Frank Pauly, Dr. Jörg Tietze, Markus Tombers, Dr.-Ing. Wolfgang Voigt, Anna von Lüneburg, Dr. Stefanie Wagner und Ralf-Günter Werb.
Auf der Gemeindeversammlung am 17. Januar, zu der alle Gemeindeglieder eingeladen sind, werden sich die 18 Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinde vorstellen. Aus der Versammlung kann der Wahlvorschlag des Kirchenvorstandes durch Abstimmung ergänzt werden.
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