... wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will
Die Gründe für einen Austritt aus der Evangelischen Kirche können vielfältig sein. Es ist jedoch immer ein Schritt, durch den die Gemeinschaft der Kirche auch formal aufgekündigt wird mit allen kirchenrechtlichen Folgen (Kirchensteuer, Wahlrecht, Anspruch auf Kasualgottesdienste).
In keinem Fall aber muss dieser Schritt endgültig sein. Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich.
Wenn Sie getauft sind und Mitglied einer christlichen Kirche waren, so brauchen Sie für den Eintritt nicht zum Amtsgericht zu gehen. Ein Gespräch mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer, bei dem dann auch ein entsprechendes Aufnahmeformular ausgefüllt und unterschrieben wird, reicht aus. Hilfreich ist es dabei, die Austrittsbescheinigung sowie einen Taufnachweis oder die entsprechenden Daten mitzubringen. Hierzu nehmen Sie am besten direkt mit einer Person aus unserem Pfarrteam Kontakt auf:
Damit der Eintritt in die Evangelische Kirche auch ein sichtbares Zeichen für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche hat, wäre es schön, wenn Sie in einem der nächsten Gottesdienste unserer Gemeinde am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Informationen hierzu finden Sie auf www.dreikoenigsgemeinde.de und in unserem Gemeindeblick, der sechsmal im Jahr erscheint und allen Mitgliedern unserer Gemeinde kostenlos zugestellt wird.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, geschieht der Eintritt in die Evangelische Kirche, indem Sie getauft werden.
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