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Die „Frankfurter Konkordie“

Es ist wenig bekannt, dass die wichtige „Barmer Theologische Erklärung“ von 1934, auf die in einigen Landeskirchen Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Ordination verpflichtet werden, in Frankfurt vorbereitet worden ist:

Der Schweizer Theologe Karl Barth und zwei weitere mutige Theologen aus Hamburg und München trafen sich am 15. und 16. Mai 1934 im damaligen Hotel Baseler Hof am Wiesenhüttenplatz / Ecke Gutleutstraße, um über eine Stellungnahme gegen die seit einem Jahr herrschenden Nationalsozialisten und gegen die mit ihnen sympathisierenden Deutschen Christen zu beraten. Am zweiten Tag beschlossen sie den im Wesentlichen von Karl Barth erarbeiteten Entwurf als „Frankfurter Konkordie“. Zwei Wochen später fuhren sie damit nach Barmen, einem Stadtteil von Wuppertal, zur Synode der Bekennenden Kirche, zu der an vorderer Stelle auch Martin Niemöller gehörte. Nach intensiven Beratungen vom 29. bis 31. Mai 1934 wurde auf der Grundlage der „Frankfurter Konkordie“ die Theologische Erklärung in Form der jetzigen sechs Thesen beschlossen. Seit etwa 30 Jahren ist sie zusammen mit weiteren Bekenntnissen Bestandteil unseres Gesangbuchs, nachzulesen unter Nummer 810. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass auch die damaligen Pfarrer der Dreikönigsgemeinde der Bekennenden Kirche angehörten, getragen vom gesamten Kirchenvorstand.

Vor einem Jahr erinnerte das Evangelische Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach mit einer Gedenktafel an die „Frankfurter Konkordie“. Die Erinnerungstafel wurde an einem Original-Sandsteinquader des ansonsten inzwischen abgerissenen Hotels angebracht.

Einen besonderen Akzent erhielt der Gedenktag dadurch, dass Christiane Tietz, Professorin für Theologie in Zürich, Barth-Biografin und inzwischen Präsidentin unserer Landeskirche, in einem Vortrag im jetzigen Gebäude die Bedeutung der beiden Erklärungen würdigte – auch für die Gegenwart.

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