Ab 11. September dieses Jahres
Neue Gottesdienstzeiten
Foto: privatAltar prepared for worship29.08.2022 drk_jb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Nach Diskussion auf der Klausurtagung in Herborn, Anhörung der Mitwirkenden des Küsterdiensts und weiterer Beratung hat der Kirchenvorstand beschlossen, die Sonntagsgottesdienste in unseren beiden Kirchen nicht mehr zur selben Zeit um 10 Uhr beginnen zu lassen, sondern die Anfangszeiten auseinanderzuziehen. Dadurch wird es möglich, dass ein Team aus Pfarrerin oder Pfarrer und Organistin oder Organist die Gottesdienste in beiden Kirchen übernimmt.
Dies erschien dem Kirchenvorstand geboten, weil wir nicht sicher sein können, dass uns die derzeitigen drei Pfarrstellen auf Dauer erhalten bleiben bzw. wir die Stellen durchgängig besetzen können. Zudem kommen auf unsere Pfarrerin und Pfarrer vermehrt Vertretungsdienste zu.
Sonntagsgottesdienste werden ab 11. September dieses Jahres um 9 Uhr und um 11 Uhr beginnen, wenn in beiden Kirchen Gottesdienste gefeiert werden. Der Kirchenvorstand hat sich nach intensiver Diskussion für einen Beginn des ersten Gottesdienstes bereits um 9 Uhr entschieden, damit die Pfarrerin oder ein Pfarrer eine Kirche nicht sofort nach dem Gottesdienst verlassen muss, sondern noch zu kurzen Gesprächen bereitstehen kann.
Wir haben davon abgesehen, für unsere beiden Kirchen jeweils eine feste Anfangszeit für den Sonntagsgottesdienst festzulegen. Es gibt in beiden Kirchen eine Reihe von besonderen Gottesdiensten wie Taufgottesdienste oder Kinderkirche plus, die auch bisher schon um 11 Uhr beginnen, und deren Anfangszeit beibehalten werden soll. Die Anfangszeiten werden wir daher jeweils mit der halbjährlichen Gottesdienstplanung festlegen. Das führt zwar dazu, dass man öfter nachschauen muss, wann der Sonntagsgottesdienst beginnt. Im Gemeindeblick, im Gottesdienstplan und den Aushängen in den Schaukästen kann man sich aber jederzeit über die Gottesdienstzeiten informieren.
Wir werden beobachten, wie sich die neuen Anfangszeiten auf das Gottesdienstgeschehen in der Gemeinde auswirken und spätestens in einem Jahr darüber beraten, ob sich die Regelung bewährt hat oder Änderungsbedarf besteht.
Dr. Jörg Tietze
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